Terms and Conditions (GTC)

Software License Terms and Conditions
XRAY-LAB Industrial Services GmbH
Sternenfels, Germany
Diese Software-Lizenzbedingungen (die „Vereinbarung“) regeln die Installation und Nutzung der von der XRAY-LAB Industrial Services GmbH („Lizenzgeber“) bereitgestellten Software durch den Kunden („Lizenznehmer“). Durch Bestellung, Installation oder Nutzung der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.
1. Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer hiermit eine nicht-exklusive, nicht übertrag bare und widerrufliche Lizenz zur Installation und Nutzung der bereitgestellten Software (die „Software“) ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung und der entsprechenden Angebots- oder Auftragsbestätigung. Diese Lizenz:
- berechtigt ausschließlich zur Nutzung für interne geschäftliche Zwecke des Lizenznehmers
- verleiht keine Eigentums-, Verkaufs- oder Unterlizenzierungsrechte
- gestattet keine Vervielfältigung, Modifikation oder Integration der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung
Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber
2. Lizenzumfang
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, erfordert jede Installation der Software eine separate Lizenz. Der Lizenznehmer darf die Software auf einem bestimmten System sowie auf einem zusätzlichen Backup- oder Standby-System ausschließlich zu Notfallzwecken installieren, vorausgesetzt, beide Installationen werden nicht gleichzeitig genutzt. Die Verwendung der Software in virtualisierten Umgebungen, auf Cloud-Systemen oder auf zusätzlicher Hardware bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung und separater Lizenzen.
3. Eigentum und geistiges Eigentum
Die Software und alle zugehörigen Materialien, einschließlich Dokumentation, Algorithmen, Datenbanken und Benutzeroberflächen, bleiben das ausschließliche geistige Eigen tumderXRAY-LABIndustrialServices GmbH. Eswerdenkeine Eigentumsrechte, Quellcode oder Designrechte auf den Lizenznehmer übertragen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software geschützte Geschäftsgeheimnisse und vertrauliches technisches Know-how enthalten kann, und verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln. Der Lizenznehmer darf keine Urheberrechts-, Marken oder Eigentumshinweise entfernen, verändern oder unkenntlich machen.
4. Einschränkungen
Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers:
- die Software oder Teile davon nicht kopieren, reproduzieren oder weitergeben
- die Software nicht rückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln
- keine abgeleiteten Werke erstellen oder Änderungen an der Software vornehmen
- die Software nicht vermieten, verleasen, unterlizenzieren oder an Dritte übertragen
- keine Lizenzschlüssel, Aktivierungsmechanismen oder Nutzungsbeschränkungen umgehen
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt den Lizenzgeber zur fristlosen Kündigung.
5. Support, Wartung und Updates
Support- und Wartungsleistungen werden nur erbracht, wenn diese ausdrücklich im Angebot genannt oder in einer separaten Support-Vereinbarung geregelt sind. Sofern nichtanders vereinbart:
- können kleinere Updates oder Patches nach Ermessen des Lizenzgebers bereitgestellt werden
- erfordern größere Versionsupgrades eine neue Lizenz oder eine gültige Wartungsvereinbarung
- beschränkt sich der technische Support ausschließlich auf die Funktionalität der lizenzierten Software.
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, die Kompatibilität mit Drittprodukten oder-systemen zu gewährleisten.
6. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Die Software wird „wie besehen“ bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung, insbesondere ohne Gewähr für die Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Rechtsmängelfreiheit. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass:
- die Software alle betrieblichen Anforderungen erfüllt oder ununterbrochen funktioniert
- die Software fehlerfrei oder frei von Sicherheitslücken ist
- die Software mit allen Hardware- oder Systemkonfigurationen kompatibel ist
Etwaige Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden
7. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Lizenzgeber nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich Datenverlust, Systemausfällen oder entgangenem Gewinn. Die Gesamthaftung des Lizenzgebers ist auf den Betrag beschränkt, den der Lizenznehmer für die betreffende Softwarelizenz tatsächlich bezahlt hat
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle technischen, geschäftlichen oder betrieblichen Informationen, die er im Zusammenhang mit der Software erhält, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen. Soweit die Software personenbezogene Daten verarbeitet, bleibt der Lizenznehmer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Lizenzgeber verarbeitet solche Daten auss chließlich zu Wartungs- und Supportzwecken und im Einklang mit den geltenden Daten schutzgesetzen
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist München, Deutschland.
10. Annahme
Durch die Abgabe einer Bestellung, die Unterzeichnung eines Angebots oder die Zahlung unter Bezugnahme auf dieses Dokument erkennt der Lizenznehmer diese Software-Lizenzbedingungenals verbindlich an. Die Installation oder Nutzung der Software gilt ebenfalls als Annahme.
11. Lizenzdurchsetzung und Hardwarebindung
11.1 Einzelsystem-Lizenz
Jede Softwarelizenz wird nur für die Nutzung auf einem bestimmten Hardwaresystem („lizenziertes System“) erteilt. Der Lizenznehmer darf die Software nicht auf mehreren Systemen installieren oder betreiben, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.
11.2 Sicherungskopie
Eine zusätzliche Installation der Software ist ausschließlich zu Sicherungs- oder Notfallzwecken gestattet, sofern:
- die Sicherungsinstallation nicht gleichzeitig genutzt wird
- sie sich unter der Kontrolle des Lizenznehmers am gleichen Standort befindet
11.3 Hardware-Identifikation und Überprüfung
Der Lizenzgeber kann Lizenzschlüssel, Hardware-Fingerprinting oder Aktivierungsmechanismen einsetzen, um die Einhaltung der Lizenzbestimmungen sicherzustellen. Der Lizen znehmer darf diese Schutzmechanismen weder deaktivieren noch manipulieren.
11.4 Verbot der Vervielfältigung oder Weitergabe
Ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers darf der Lizenznehmer:
- die Software nicht kopieren, klonen oder vervielfältigen.
- keine Virtualisierungs- oder Emulationstechnologien verwenden, um mehrere Instanzen gleichzeitig auszuführen.
- die Lizenz nicht an Dritte übertragen oder weiterverkaufen.
11.5 Überprüfungsrecht
Der Lizenzgeber ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung eine Überprüfung der Lizen zeinhaltung durchzuführen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung und zur Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen oder Zugänge.
11.6 Vertragsverletzung und Kündigung
Eine Nutzung der Software über den lizenzierten Umfang hinaus– einschließlich mehrfacher Installationen oder unautorisierter Weitergabe– stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz oder ausstehende Lizenzgebühren geltend zu machen.
11.7 Wahrung des geistigen Eigentums
Diese Vereinbarung überträgt keine Eigentumsrechte an der Software. Alle geistigen Eigentumsrechte verbleiben ausschließlich bei der XRAY-LAB Industrial Services GmbH.

